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FFP2 Maske oder medizinische Maske

Dienstag 02.08. - Sa 13.08.
​
Betriebsferien


Telefonische Terminvergabe 06284 573 



  VOLK-FRISEURE
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"Liebe Kundinnen und Kunden,  (Stand 24.07.)

Basisschutzmaßnahme bleibt für einen Übergangszeitraum bestehen.
- medizinische Maske oder FFP2
- Hände desinfizieren

​
02.04
- Basisschutzmaßnahme gemäß Arbeitsschutzverordnung bleibt für einen Übergangszeitraum bestehen
(FFP2 Maske oder medizinische Maske)
- 3G Regel entfällt (ab 03.04.2022)

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Corona_2022/220401_12te_CoronaVO.pdf


25.03.
Es gilt weiterhin (zunächst bis Anfang April)
- 3G Regel
- FFP2 Maskenpflicht


23.02.
hier die Regeln auf einen Blick:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Quelle:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/


28.01.
Für Friseursalons gilt 3G:
- GEIMPFT mit Nachweis
- GENESEN mit Nachweis
- GETESTET mit Antigen-Schnelltest* (neu) oder PCR-Test**

- FFP2 Maskenpflicht
 
*Antigen-Schnelltest: maximal 24 Stunden alter Negativtest
**PCR-Test: maximal 48 Stunden alter Negativtest


​11.01.
Weiterhin gilt für den Friseurbesuch die 3G Plus-Regel (Alarmstufe I & II)
- FFP 2 Maskenpflicht
- Nachweis (QR-Code zum Scannen auf Papier oder Handy) über den Status (Geimpft oder Genesen) mit Ausweisdokument
- Ungeimpfte unter Vorlage eines negativen PCR-Test max. 48h alt

24.12.
Das gesamte Team Volk Friseure wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Ab Freitag den 07.01.2022 sind wir wieder für Sie da.

3G Plus Regel  weiterhin in Alarmstufe I & II (Regeln auf einen Blick B.-W. Seite 7)
Das bedeutet
- Geimpft (Impfnachweis in Form eines QR Codes elektronisch überprüfen und mit einem amtlichen Ausweisdokument abglewichen)
- Genesen (Genesenennachweis mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen)
- Ungeimpft (PCR-Test)

​"Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden."
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf



26.11.
Sehr geehrte Kunden,
Halten Sie bei Eintritt bitte den Nachweis (Impfausweis, App, etc. UND ein Ausweisdokument bereit) zur Kontrolle bereit. 
"Die neue Corona-Verordnung stellt zudem nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden."
[baden-wuerttemberg.de]


23.11.
3G Plus für den Friseurbesuch sowohl in Alarmstufe I & II
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/neue-regelungen-corona-alarmstufe-und-alarmstufe2-das-gilt-in-baden-wuerttemberg-100.html

17.11.
Alarmstufe in Baden-Württemberg seit 17.11.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/alarmstufe-gilt-ab-17-november-2021/

​
15.11.
Alarmstufe voraussichtlich ab Mittwoch!
​
​https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-alarmstufe-bw-100.html

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/alarmstufe-gilt-voraussichtlich-ab-17-november-2021/


14.11.
Baden-Württemberg kurz vor der Alarmstufe
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/die-lage-ist-ernst-1/

Für Ihren Friseurbesuch bedeutet dies:
- 3G-Regel (Nachweis ob Geimpft, Genesen, Getestet grundsätzlich mit sich führen)
- Getestet nur mit der PCR-Test in der Alarmstufe

Hier eine Übersicht für Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf


16.09.
Ab Donnerstag 16.09. gilt eine neue Verordnung in B.-W. mit einem dreistufigen System (Basisstufe, Warnstufe & Alarmstufe)
Für Ihren Friseurbesuch bedeutet dies:
- 3G-Regel (mit Nachweis) gilt grundsätzlich immer
- 3G-Regel nur mit PCR-Test in der Alarmstufe

​https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210915_Auf_einen_Blick_DE.pdf

15.08
3G-Regel in Baden-Württemberg ab Montag den 16.08.2021 unabhängig von der Inzidenz
- Nachweis notwendig über Geimpft, Genesen oder Getestet (Schnelltest max. 24h, PCR-Test max. 48h) ausgenommen Kinder bis 6 Jahre und Schüler (Schülerausweis notwendig)
- Terminvereinbarung notwendig
- Kontaktdaten müssen erhoben werden
- Maskenpflicht (mind. medizinische Maske oder FFP2)

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

20.06.
Das gilt aktuell für Ihren Friseurbesuch

- Terminvereinbarung notwendig
- Maskenpflicht (mind. medizinische Maske oder FFP2)
- Testplicht / geimpft oder genesen nur notwendig bei z.B. Bartschneiden (immer wenn bei für die Friseurdienstleistung die Maske kurzzeitig abgenommen werden muss)

ab Sonntag 23.05. ist die Bundes-Notbremse für den NOK zunächst beendet. Da die Inzidenz  5 Tage hintereinander unter 100 liegt kommt es zu ersten behutsamen Öffnungsschritten. 
Für Ihren Friseurbesuch bedeutet dies konkret
- Maskenpflicht (mind. medizinische Maske oder höher)
- Testpflicht nur noch bei Dienstleistungen (z.B. Bart) bei denen der/die Kunde/Kundin die Maske ablegen muss
- weiterhin nur nach Terminvereinbarung

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

08.05.
"Die Anforderungen an den Nachweis von COVID-19-Schnelltests werden konkretisiert und klargestellt (§ 4a Absatz 1)"

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

26.04.
! Ausnahmen für Geimpfte und Genesene (siehe FAQ Land B.-W. und Zitat unten)
"Die Bundesregierung wird per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates Ausnahmen erlassen. Insbesondere kann es z.B. besondere Regelungen für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete geben.
Bereits im Landesrecht vorgesehene oder eingeführte Erleichterungen oder Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, sollen bis zum Erlass einer Rechtsverordnung des Bundes wirksam sein."  [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html]

23.04.
Änderungen bei der "Bundes-Notbremse" 
- FFP 2 Maskenpflicht (oder vergleichbar)
- Nachweis eines negativen Schnelltest, max. 24h alt, aus einer Teststelle (z.B. Bären-Apotheke Mudau, DRK Mudau und Buchen)

20.04.
Welche Regeln gelten für geimpfte und genesene Personen gemäß Verordnung B.-W.
Bitte die FAQ des Landes Baden-Württemberg 
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

​Änderungen der Corona-Verordnung zum 19.04.

" Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweises eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung." [aus: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ ]
Der Schnelltest muss laut Verordnung von geschultem Personal durchgeführt oder angeleitet worden sein. Die Tests sind am gleichen Kalendertag jedoch maximal 24 Stunden nach dem der Test durchgeführt wurde gültig. Private unbeaufsichtigte Selbsttests sind nicht zulässig, da hier nicht geprüft werden kann, wann und an wem der Test durchgeführt wurde.
Das Tragen einer medizinischen Maske ist weiterhin Voraussetzung.

Beachten Sie bitte zudem die Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 von 21 Uhr bis 5 Uhr! 
​
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/

15.04.
Die "Bundes-Notbremse" soll in Baden-Württemberg schon ab Montag den 19.04. mit der neuen Verordnung beschlossen werden. Dies bedeutet für Ihren Friseurbesuch

- das Tragen einer medizinischen Maske
- tagesaktueller negativer Corona-Test (Testmöglichkeiten in Mudau Bären-Apotheke & DRK / Testzeiten siehe Amtsblatt)

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982
​https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-zieht-geplante-notbremse-des-bundes-bereits-ab-19-april/

08.04
Gemäß aktueller Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg dürfen Friseure (Friseurdienstleistungen) auch bei greifen der Notbremse mit Inzidenzen über 100 offen bleiben.
​
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf einen Blick (ab 29.03)
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210319_Auf_einen_Blick.pdf

Stufenplan (Stand 31.03.)
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210310_Liste-offen-geschlossen.pdf

01.04.
Gründonnerstag geöffnet [ "Ruhetagsregelung" ] entfällt.
​Ostersamstag 03.04. geschlossen!

Stufenplan ab 08.03.2021 auf einen Blick
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210307_Corona_auf_einen_Blick_Maerz.pdf

Ausführliche Liste ab 08.03.2021
​https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210310_Liste-offen-geschlossen.pdf
​
Aktuelle (ab 08.03.2021) Corona-Verordnung in Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

28.02.
Wir haben aufgrund der neuen Verordnung (insbesondere 10m² pro Person - Regel) unsere Arbeitszeiten vorübergehend erweitert und arbeiten in 2 Schichten. Bitte beachten Sie, dass unsere Telefonzeiten nicht den Arbeitszeiten entsprechen !

19.02.
Seit 2 Tagen erscheint in öffentlichen Medien die Aussage, dass die Regelung 10m² pro Person (! nicht pro Kunde wie vielfach gedacht wird !) für Friseure gekippt wird. Diese Aussagen kommen selbst von Stellen, die es besser wissen müssten, da es Ihre "verdammte" Pflicht ist es besser zu wissen.
Der weiterhin gültige Stand gemäß den Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Regel
10m² pro Person ! nach welcher wir unsere Termine vergeben können.

17.02.
10m² pro Person - Regel
Nachdem der Öffnungstermin zum 01.03. bekannt wurde ist auch die Regel bzgl. der 10m² pro Person (! nicht pro Kunde!) gültig. Diese erschwert zusätzlich einen einigermaßen geregelten Arbeitsalltag in unserem Salon. 
Für uns bedeutet dies zunächst, dass wir in Schichten arbeiten müssen, da nicht mehr wie gewohnt alle Mitarbeiter zusammen mit Ihren Kunden zur gleichen Zeit Platz finden. 
Weiterhin ist eine Einteilung zudem erschwert, da wie Sie sicherlich wissen, z.B. eine Farbbehandlung einer Einwirkzeit unterliegt. Somit ist für die Dauer der Einwirkzeit ein weiterer Platz (10m²) belegt. Da wir versuchen zumindest 3 Friseure zeitgleich zu beschäftigen kann hierbei immer nur eine Dienstleistung mit Einwirkzeit stattfinden. Würde der Friseur/ die Friseurin für immer wieder für die Dauer der Einwirkzeit auf Grund der 10m² Regel nicht arbeiten können wäre eine kostendeckende Dienstleistung nicht mehr möglich. 

12.02.
Ansteckungsrisiko "unfairer Lockdown?"
https://www.n-tv.de/wissen/Hier-ist-das-Ansteckungsrisiko-am-hoechsten-article22356970.html

11.02.
Das gilt jetzt beim Friseur
https://www.n-tv.de/ratgeber/Das-gilt-jetzt-beim-Friseurbesuch-article22355285.html​

Ab Montag 01.03. dürfen Friseure wieder öffnen. aber Lockdown bis zum 07.03.
https://www.swr.de/swraktuell/mpk-lockdown-100.html
Mit der heutigen Entscheidung zum 01.03. öffnen zu dürfen haben wir endlich Planungssicherheit über den Zeitpunkt der Öffnung. Da die Covid19-Schutzmaßnahmen für die Öffnung der Friseure erneut verschärft wurden, dies aber Stand heute noch nicht von allen Stellen klar ist (Land, Bund und BG) müssen wir bzgl. der Terminvergabe etwas warten.

Im Raum steht z.B. die Regel, dass neben der 1,5m Abstandregelung zusätzlich pro Person eine Fläche von 10m² (auf die Gesamtladenfläche) eingehalten werden muss. Dies würde für uns bedeuten, dass wir eine Art Schichtsystem einführen müssen um der Verordnung zu entsprechen, da parallel nicht mehr so viele Friseure mit Ihren Kunden im Salon Platz finden.
Weiter gilt für Sie als Kunden und für uns als Friseure die Pflicht eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.(eine Alltagsmaske ist nicht ausreichend)
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung um schnellstmöglich Termine vereinbaren zu können.
​
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

07.02.
Warten bis zur Entscheidung am 10.02. ... und wieder ist es ungewiss wie & wann es weitergeht. ... 

04.02.
https://zdfheute-stories-tap.zdf.de/friseur_corona_not
​
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Corona-zwingt-Friseure-in-die-Schulden-article22338864.html

23.01.
Leider können wir unserer Berufung durch die Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02. nicht nachgehen. In der Woche vor der voraussichtlichen Öffnung sind wir zur telefonischen Terminvergabe zu bestimmten Zeiten für Sie da.
Bis dahin wollen wir Sie gerne (Click&Collect) mit Ihren Haarpflegeprodukten und Ihrer Haarfarbe für zu Hause unterstützen. Nach Terminabsprache können Sie Ihre Bestellung (volkfriseure@gmail.com) im Friseurgeschäft abholen.
Weiterhin bieten wir unseren Kunden zum Unkostenbeitrag von 2€ / FFP2 Maske (natürlich mit CE-Kennzeichnung & sofern ein anderer Bezug nicht möglich ist) diese nach Terminabsprache abzuholen. Bitte beachten Sie, dass immer 2 Masken zusammen verpackt sind und die Abgabe (nur 1 Pack/Person) aus hygienischen Gründen nur im Doppelpack (4€ für 2 FFP2 Masken) erfolgt.

20.01.
Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02. beschlossen.

Coronavirus: Lockdown verlängert, Keine Homeoffice-Pflicht - SWR Aktuell
Neue Corona-Regeln Januar 2021 – Lockdown verlängert und verschärft - SWR3


15.01.
In eigener Sache. Liebe Kundinnen und Kunden, bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht jeden vereinbarten Termin, der in die Zeit des wiederholt verordneten Lockdowns fällt, persönlich absagen können. Uns ist es aktuell noch nicht möglich neue Termine zu vergeben, da wir in völliger Ungewissheit leben ab wann wir unser Geschäft öffnen dürfen. Zunächst war die Schließung bis zum 10.01. jetzt zum 31.01 verordnet und selbst der 31.01. (obwohl die Verlängerung des Lockdowns gerade einmal seit 5 Tagen stand heute gilt) steht schon wieder in Frage. 
Das gesamte Team freut sich sehr, Sie bald wieder begrüßen zu dürfen. Und nicht nur der Haare wegen!
Sobald Klarheit über die Dauer des Lockdowns besteht werden wir in der Vorwoche einen Telefondienst einrichten um Termine entgegen nehmen zu können.

Haben Sie sonst ein Anliegen oder benötigen Produkte/ Ihre Farbe zögern Sie nicht uns zu schreiben 
volkfriseure@gmail.com

12.01.
Click & Collect ist möglich
Das bedeutet für Sie, sollten Sie Friseurprodukte oder auch Ihre individuelle Haarfarbe benötigen so können Sie diese über Email [volkfriseure@gmail.com] bei uns ab sofort bestellen und nach Terminabsprache abholen.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/clickundcollect-in-bw-wieder-erlaubt-100.html

05.01.
Sehr geehrte Kunden, mit dem heutigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde der bestehende Lockdown, und damit auch die Schließung aller Friseurbetriebe, verlängert und in Teilen verschärft. Dies bedeutet, dass wir Friseure nun bis 31.01.2021 geschlossen sind. Leider können wir erst gegen Ende Januar (nach erneutem Zusammentreffen der Ministerpräsidenten) neue Termine vergeben, da wir alle bis dahin über die Dauer des Lockdowns im Ungewissen sind. Sobald Klarheit darüber besteht ab wann wir wieder öffnen dürfen werden wir einen Telefondienst zur Vergabe der Termine haben.  Haben Sie bitte Verständnis, dass es dann zu Wartezeiten für Ihre Termine kommen kann. Wir werden versuchen Ihnen und uns bestmöglich gerecht zu werden. 
So bleibt mir zunächst nur Ihnen viel Zuversicht für die kommenden Wochen zu wünschen. Bleiben Sie bitte alle gesund und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.
Herzlichts Ihr Team Volk Friseure

16.12.2020
Ab heute gilt der Lockdown und neben vielen anderen Geschäften im Einzelhandel und anderen Branchen muss auch unser Friseursalon für die Dauer vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 schließen. 

Aktuell ist es ebenfalls untersagt Produkte und Gutscheine im Geschäft abzuholen. Ein Versand und Bringservice ist erlaubt. Haben Sie ein Anliegen schreiben Sie uns eine Nachricht an volkfriseure(at)gmail.com

Sehr geehrte Kunden/innen, ab Mittwoch den 16.12. müssen wir unseren Friseursalon für die Dauer des zweiten  Lockdowns erneut schließen. Das gesamte Team bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und wünscht Ihnen trotz der widrigen Umstände schöne Weihnachtsage im Kreise der (kleinen) Familie und einen guten Start in das neue Jahr. Bleiben Sie gesund und verlieren Sie nicht die Zuversicht. Ihr Team Volk Friseure

13.12.2020
IN EIGENER SACHE
Die uns verbleibenden beiden Tage (Mo. 14.12. und Di. 15.12.) sind wir natürlich für Sie da. Leider ist es abzusehen, dass wir in der kürze der uns gegebenen Zeit, die Arbeit von 8 Tagen nicht in 2 Tagen werden schaffen können. Wir freuen uns darauf all unsere Kunden/innen, die wir leider vor dem Lockdown im Salon nicht mehr begrüßen dürfen, im neuen Jahr wiederzusehen. 

...Warten auf die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/baden-wuerttemberg-erlaesst-landesweite-ausgangsbeschraenkungen/

Neckar Odenwald Kreis NOK (Zahlen und Hinweise)
https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Service/Coronavirus_+AKTUELLE+INFORMATIONEN+und+FALLZAHLEN-p-5726.html

SWR aktuelle Informationen des Landes B-W
https://www.swr.de/swraktuell/index.html


Durch die hohen Sicherheitsstandards der BGW und des Landes Baden-Württemberg gilt es gewisse Verhaltensregeln für den Friseurbesuch in Corona-Zeiten einzuhalten. (Auszug aus den Richtlinien)

aktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
​
  • Terminvergabe nur telefonisch 06284 - 573 oder online (bitte nur im Notfall online) nicht im Salon, wir haben die Öffnungszeiten aktuell nach Bedarf erweitert um die gleichzeitigen Kundenbesuche zu reduzieren. 
  • Kontaktdaten (Name/ Vorname/ Tel.) bei Eintritt angeben um ggf. über eine Infektionskette zu informieren. Ohne die Angabe dürfen wir Sie leider nicht bedienen.
  • Desinfektion der Hände im Empfangsbereich.
  • Mundschutzpflicht im Salon für Kunde/Kundin und Ihre/n Friseur/in (bitte diesen mitbringen; im Salon kann ein Einwegmundschutz bei Bedarf gegen den Unkostenbeitrag von 2 € gestellt werden.)
  • Mindestabstand 1,5 m zu anderen Personen. Ist dies nicht möglich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Möglichst alleine zu Ihrem Friseurbesuch kommen.
  • Husten-Nies-Etikette einhalten
  • Haarewaschen muss im Salon erfolgen / selbst föhnen ist untersagt
  • Gesichtsnahe Behandlungen (Bart, Rasieren, Augenbrauen, Wimpern, Make-up) sind zurzeit nicht erlaubt.
  • Ebenso ist eine Bewirtung und Auslage von Zeitschriften untersagt

Diese Richtlinien oder Verhaltensregeln betreffen Sie als Kunde/ Kundin bei Ihrem Friseurbesuch. Für uns Friseure gelten noch sehr viel weitreichendere Regeln sowie ein enormer Mehraufwand (Zeitlich, Hygiene, Reinigung, Schutzaausrüstung etc.) Aus diesem Grund bitten wir Sie bei Ihrem Termin möglichst pünktlich zu sein, Geduld und Verständnis für längere Wartezeiten bei Ihrem Besuch und bei der Terminvergabe zu haben.

​01.07.2020
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-koerpernahe-dienstleistungen/

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

22.04.2020

Wir setzten aktuell mit Hochdruck die Sicherheitsstandards um. Da wir nur unter Sonderauflagen öffnen dürfen können wir erst ab Montag 27.4. Termine telefonisch vergeben. Haben Sie bitte Verständnis, dass es zu Wartezeiten für Ihre Termine kommen kann. Wir versuchen zudem unsere Öffnungszeiten vorübergehend anzupassen um damit die im Salon befindliche Kundenanzahl zu reduzieren.

Hier eine kurzer Auszug: (diese Vorgaben sind verpflichtend)
  • Mundschutz; bitte tragen Sie während des gesamten Aufenthalts im Salon einen Mund- und Nasenschutz! Sollten Sie keinen besitzen, können Sie diesen für 2€ Unkostenbeitrag bei uns erwerben.
  • Handdesinfektion; bitte desinfizieren Sie sich umgehende nach Betreten des Salons Ihre Hände am Empfang. Desinfektionsmittel steht für Sie bereit!
  • Abstand von 1,5 Meter zu anderen Kunden ist einzuhalten
  • keine Trockenhaarschnitte; aufgrund der aktuell geltenden Regeln ist es uns nicht gestattet, Leistungen an trockenen, ungewaschenen Haaren zu erbringen. Deshalb müssen wir Ihnen vorher im Salon die Haare waschen! (Gilt auch für Pony)
  • kommen Sie bitte alleine, da wir die maximale Anzahl an Personen  nicht überschreiten dürfen 
  • Bartservice, Augenbrauenservice und Make-up sind durch die aktuellen Hygienevorschriften nicht gestattet.
  • kein Getränke- und Zeitschriftenservice
  • Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle; Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zum Salon untersagt

Weitere Informationen folgen in Kürze!
​
das Land Baden-Württemberg arbeitet mit Hochdruck an den Richtlinien unter welchen wir Friseure zum 4.5. öffnen dürfen, da diese zwingend umzusetzen sind. Über unsere Innung und Kreishandwerkerschaft werden wir zeitnah und seriös informiert. Sobald diese bekannt sind können gerne Termine vereinbart werden. Die Richtlinien werde ich Ihnen ebenfalls hier mitteilen.

hier die allgemeinen Richtlinien für den Einzelhandel (nicht das Friseurhandwerk)
https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Gemeinsame_Richtlinie_Oeffnung_des_Einzelhandels_aufgrund_Corona-VO.pdf


gestattet und verboten 

+ Produktverkauf
+ Gutscheinverkauf

benötigen Sie Ihr Haarpflegeprodukt oder wollen uns mit dem Kauf eines Gutscheins unterstützen, dann wenden Sie sich gerne an mich persönlich. volkfriseure@gmail.com 
Der Verkauf oben genannter Produkte ist unter Auflagen erlaubt. dazu zählen kein persönlicher Kontakt und kein Verkauf im Ladengeschäft.

- Hausbesuche
- persönlicher Kundenkontakt im Geschäft

diese sind strengstens verboten. Bußgeld bei Betrieb einer zu schließenden Einrichtung in Baden-Württemberg
2500 -5000 €

15.04.2020 Ministerkonferenz
https://www.swr.de/swraktuell/wirtschaft-reagiert-auf-corona-lockerungen-100.html

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/swr-extra-corona-in-baden-wuerttemberg-wird-der-lockdown-gelockert-15-04-2020-100.html
​
Informationen für Unternehmen und Beschäftigte (FAQ´s Baden-Württemberg)
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

​01.04.2020 Corona Verordnung (aktualisiert)
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200328_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung.pdf

27.03.2020 Pressekonferenz Ministerpräsident Kretschmann
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/kretschmann-ansprache-corona-102.html

​Fragen und Antworten zur Soforthilfe
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.telefonaktion-zur-soforthilfe-corona-das-nothilfeprogramm-dient-der-insolvenzabwehr.93fac203-6192-4469-9869-05577ee40aff.html

23.03.2020
Liebe Kundinnen und Kunden,

täglich werden die Verordnungen verändert und verschärft. Die aktuelle Lage gemäß der Verordnung der Landesregierung sieht für Friseure, wie z.B. auch für Schulen, eine Schließung bis einschließlich 19.04. vor.
- Hausbesuche sind strengstens untersagt!
- Erlaubt ist die Bestellung (z.b. online, volkfriseure@gmail.com) und Auslieferung von Produkten. Die Betriebsstätte darf auf keinen Fall die Bestellung im Salon durch einen Kundenbesuch vornehmen! Der Friseur liefert mit dem gebotenen Sicherheitsabstand die Produkte an die Tür des Bestellers.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200322_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_deutsch.pdf

Informationen zum Coronavirus Baden-Württemberg welche Geschäfte bleiben offen / geschlossen
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/20-03-20_Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

22.03.2020
Pressekonferenz Ministerpräsident Kretschmann (ab Min. 15:54)
​
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/kretschmann-coronavirus-100.html

21.03.2020
Welche Geschäfte in Baden-Württemberg schließen und welche geöffnet bleiben.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/uebersicht-geschaefte-baden-wuerttemberg-100.html

20.03.2020
Mit Beschluss der Landesregierung vom 20. März (siehe Ansprache des Ministerpräsidenten Kretschmann) werden zum 21.3. 0 Uhr weitere Einschränkungen vorgenommen. Frisöre müssen ab sofort ebenfalls aufgrund des Corona-Virus schließen. Wie von der Landesregierung gefordert stellen wir mit sofortiger Wirkung den Geschäftsbetrieb für die Zeit der notwendigen und sinnvollen Einschränkungen ein.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ansprachekretschmann2032020-100.html

Liebe Kundinnen und Kunden,

Im Sinne der Gesundheit unserer Mitarbeiter und Ihnen ist es uns nicht leider nicht mehr möglich unseren Geschäftsbetrieb für die Dauer der notwendigen Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Über die Dauer der Schließung werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.

Das Team Volk Friseure wünscht Ihnen alles Gute, nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen! 
Wir freuen uns darauf Sie bald gesund wiederzusehen.

Ihr Team Volk Friseure

Herzlich Willkommen bei Volk Friseure

Persönlich & professionell seit 1949

Diesem Grundsatz folgen wir bereits seit unserer Gründung 1949. Seither empfangen wir - bereits in der dritten Generation - unsere Kunden bei Volk Friseure täglich nach diesem Motto.
Termine für eure Köpfe unter 06284-573
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René Kollmann-Volk
Wallstraße 57
69427 Mudau

Tel. 06284-573
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